Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Öztürk und Unternehmen und Verbrauchern als Käufer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, soweit nicht besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen werden.

Spätestens mit der erstmaligen Entgegennahme der Waren gelten diese Bedingungen als verbindlich angenommen und anerkannt.

2. Lieferpflichten

Für Art und Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung, die Rechnung des Verkäufers oder der Lieferschein maßgebend.

Alle Angebote, Preise, Aufträge und Zusagen über einen bestimmten Lieferungszeitpunkt sind freibleibend, falls sie nicht schriftlich bestätigt sind.

Bei Transport der Waren durch den Verkäufer oder dessen Spediteur ist dieser oder der Spediteur nur zur Anlieferung bis zur Rampe oder Abladestelle verpflichtet, freie Zufahrt vorausgesetzt.

3. Gefahrtragung

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, kriegsähnliche Zustände usw. auch wenn sie bei Lieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Der Versand an Unternehmer erfolgt auf Kosten und Gefahr des Unternehmers, es sei denn die Waren werden mit Fahrzeugen des Verkäufers befördert.

Bei frachtfreier Lieferung trägt ebenfalls der Unternehmer die Gefahr. Der Verkäufer wählt die Versendungsart, sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt hat.

Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Unternehmers verpackt.

Leihverpackungen sind vom Empfänger unverzüglich zu entleeren und in einwandfreiem Zustand zurück zu geben.

4. Mängelhaftung

Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Mängeln, Qualität und Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen gegenüber dem Verkäufer nicht zur Annahmeverweigerung.

Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlicher abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten , können vom Unternehmer nur unverzüglich nach Empfang der Ware bzw. nach dem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden.

Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Waren vorliegt, ist der Verkäufer gegenüber dem Unternehmer zur Nacherfüllung nach seiner Wahl berechtigt. Im Hinblick auf die Nacherfüllung ist der Verkäufer gegenüber dem Unternehmer verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Waren an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurden.

Schadenersatzansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere

- in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit

- bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit

- wegen Übernahme einer Garantie für das Vorhandsein einer Eigenschaft

- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist hiermit nicht verbunden.

Sofern der Verkäufer fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Bei Annahmeverzug des Käufers kann der Verkäufer die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers nach Ablauf einer angemessenen Frist bei sich oder in einer ihm geeignet erscheinenden Weise auf Rechnung des Käufers verwerten.

Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, so ist deren Übersendung oder anderweitige Verfügung nur mit zustimmend des Verkäufers zulässig, dem auch jederzeit das Recht auf Besichtigung der beanstandeten Ware eingeräumt werden muss.

Die gelieferte Stückzahl an Ware ist im Beisein des Fahrers des Verkäufers sofort zu überprüfen. Eine spätere Reklamation des Unternehmers kann nicht anerkannt werden.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und aller sonstigen im Rahmen der Geschäftsverbindung entstanden und noch entstehenden Forderungen, bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers.

Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren solange selbst einzuziehen, als er seinen eigenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt.

Mit einer Zahlungseinstellung der Beantragung des Insolvenzverfahrens oder des außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände.

Der Käufer ist verpflichtet, soweit Lieferungen noch erfolgen oder Forderungen beim Verkäufer noch bestehen, Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben.

Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von Pfändungen oder sonstigen Einschränkungen seines Eigentums sofort zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hiefür der Käufer.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltswaren zurückzunehmen oder ggf. eine Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

6. Zahlungen

Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen, der Käufer hat die Geldbeträge auf eigene Kosten und Gefahr dem Verkäufer zu überbringen oder zu übersenden.

Falls Schecks in Zahlung gegeben werden gilt erst die Einlösung durch Barzahlung oder Gutschrift als Bezahlung. Gutschriften auf Bankkonten gelten als Zahlungen, sobald der Verkäufer darüber verfügen kann.

Vereinbaren die Vertragsparteien zur Bezahlung von Rechnungen des Verkäufers das Lastschriftverfahren, wird hiermit gegenüber dem Verkäufer auf das Recht zum Widerruf der Lastschrift nach Vorlage der Lastschrift bei der Bank verzichtet.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen oder Zahlungen ist der Firmensitz des Verkäufers.

Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.

8. Datenschutz

Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine dem Verkäufer im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden Daten in der EDV des Verkäufers gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

9. Sonstiges

Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht.

Firmensitz:

Öztürk Döner Produktion GmbH &Co.KG

Am Langholz 21

D - 88289 Waldburg – Hannober

Telefon: 07529/97 20-0

Telefax: 07529/97 20-200

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